Haftungsvereinbarung für die Teilnahme an Veranstaltungen des Gute Laune Sport e.V..

Das Event wird veranstaltet durch den Gute Laune Sport e.V.; Robert Koch Str. 35, 99096 Erfurt.

 

Hiermit bestätigt der Teilnehmer oder der ihn anmeldende Erziehungsberechtigte, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung des Gute Laune Sport e.V. mit erheblichen Risiken für seine körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist. 

 

1. Körperliche Risiken

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es bei einer Veranstaltung des Gute Laune Sport e.V. zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihm ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können. Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen; 

Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf (1) Unfälle beim Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Rennen, Schwimmen, Rutschen, Tauchen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen); (5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal). 

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können. Der Teilnehmer versichert körperlich in der Lage zu sein, das Vulcano Race abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und sofern nötig, das Vulcano Race selbstständig abzubrechen. Der Teilnehmer versichert, während des Vulcano Race einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. 

 

2. Risiken für persönliches Eigentum 

1 Die Formulierung „Teilnehmer“ bezieht sich aus Vereinfachungszwecken sowohl auf männliche als auch weibliche Teilnehmer. 

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur Sportveranstaltungen  zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während der Sportveranstaltung am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck. 

 

3. Haftungsbeschränkung 

Der Gute Laune Sport e.V. haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. 

Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet der Gute Laune Sport e.V. maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. 

Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadensersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen. 

Die Informationen Webseite des Gute Laune Sport e.V.  werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf der Homepage des Gute Laune Sport e.V.  bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen. 

 

4. Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers

Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.  

Ich werde vor dem Start den Streckenplan der Veranstaltung studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, werde ich den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. 

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.  

Ich bin körperlich in der Lage an der Veranstaltung teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der Veranstaltung  in Frage stellt.  

Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der Veranstaltung resultieren, übernimmt. 

Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.  Mir ist bewusst, dass ich die V eranstaltung zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. 

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt freiwillig.  

Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld der Vertanstaltung zeigen, dürfen mit Nennung meiner persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Jahrgang und Verein durch den Gute Laune Sport e.V.  im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf die Veranstaltung erfolgt oder nicht. 

Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Der Gute Laune Sport e.V. wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn er ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet. 

 

5.  Abschlussbestimmungen

Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an der Veranstaltung  umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. 

Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben. 

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung

 

1. Grundlegendes

(1) Veranstalter  ist der Gute Laune Sport e.V., Robert Koch Str. 35, 99096 Erfurt. 

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme. (3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen eines Teilnehmers bedürfen der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an den Gute Laune Sport e.V. zu richten. 

 

2. Teilnahme als aktiver Teilnehmer, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer) 

(1) Mindestalter & andere persönliche Daten

 Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist der Gute Laune Sport e.V. berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. 

Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sein Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen er die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen des Gute Laune Sport e.V., die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt. 

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. 

Für Zuschauer existiert kein Mindestalter. 

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln 

Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. 

Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen. Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. 

Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde. 

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund 

Angehörige der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer und Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt. 

(4) Fahrzeuge 

Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern. 

(5) Werbung

 Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch den Gute Laune Sport e.V. genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmer. 

 

3. Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises 

(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. 

Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per Email werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

 (2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung Gebühren zu erheben. 

(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und Übernachtungsmöglichkeiten) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde. 

(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadensersatzpflichten ausgenommen. 

(5) Die zugeteilten Startnummern sind personengebunden und dürfen vor oder während der Veranstaltung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung mit anderen Teilnehmern getauscht werden.

(6) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. 

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit der Gute Laune Sport e.V. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht ( § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch den Gute Laune Sport e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. 

 

4. Schlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.